Arbeitsschutz
Beim betrieblichen Arbeitsschutz geht es im Wesentlichen um den Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und vor gesundheitlichen Schädigungen. Ausgehend von Verordnungen und Richtlinien der EU gibt es zahlreiche nationale Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften, die im Einzelnen vorgestellt werden. Hieraus ergeben sich für Arbeitgeber Organisationspflichten die im Unternehmen umzusetzen sind.
In der Vorlesung werden infolge die Aufgabenfelder besprochen, die organisatiorisch im Unternehmen zu regeln und dauerhaft zu integrieren sind. In dem Zusammenhang sind viele Fragen zu klären:
- An wen werden die Aufgaben delegiert?
- Was muss bei der Unterweisung beachtet werden? Wie oft und zu welchen Anlässen muss diese durchgeführt werden?
- Muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden? Werden Sicherheitsbeauftragte oder ein Betriebsarzt benötigt?
- Welche Qualifikationen müssen die Aufgabenträger vorweisen?
- Muss der Betriebsrat bei Entscheidungen zum Arbeitsschutz mit einbezogen werden?
- Welche Ressourcen werden jeweils benötigt?
- Welches Equipment muss zur Aufgabenerfüllung bereitgestellt werden?
- Welche Befugnisse müssen die Aufgabenträger haben?
- Muss ein Gremium etabliert werden, bspw. ein Arbeitsschutzausschuss?
- Müssen Prozessbeschreibungen entwickelt werden?
- Müssen Arbeitsplatzanweisungen formuliert und geändert werden?
- Wie kann man die Mitarbeiter für die Risiken im Arbeitsschutz sensibilisieren?
- Welche externen Organisationen unterstützen bei der Aufgabenerfüllung?
- Wie kann die Aufgabenerfüllung überwacht werden?
Auch wenn die Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an die Beschäftigten delegiert werden können bleibt die letzte Verantwortung für die Organisationspflichten immer bei der Unternehmensführung. Diese muss bei einer Überprüfung oder im Schadensfall nachweisen, dass die Pflichten rechtskonform erfüllt wurden. Aus diesem Grund ist ein Dokumentationssystem im Arbeits- und Gesundheitsschutz unerlässlich.
Nach der Veranstaltung sollten die Studierenden die gesetzlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen. Sie sollten in der Lage sein die Anforderungen zum Arbeitsschutz in Ihrem Aufgabenfeld zu identifizieren um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus sollten sie wissen an welche Funktionsträger sie sich bei speziellen Fragen wenden können.