Laut Industrie- und Handelskammer Hannover erhalten Absolventen von gesetzlich geregelten Fortbildungsprüfungen wie z.B. die Gepr. Fachkaufleute für Marketing (IHK) in Niedersachsen auch ohne Abitur eine allgemeine Studienberechtigung.

Trotz allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung sind jedoch die jeweiligen Zulassungsbeschränkungen zu beachten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Hochschulzulassung wird von der jeweiligen Hochschule überprüft.

Mit dem Abschluss zum Kommunikationswirt wird keine allgemeine Hochschulberechtigung erworben. Laut Aussage der Landesschulbehörde handelt es sich hierbei um eine weiterführende Qualifizierung an einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule – jedoch nicht um einen höherwertigen Schulabschluss.