Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vorgelegt mit dem die Attraktivität der beruflichen Bildung gestärkt werden soll. Demnach sollen Fachwirte zukünftig auch als „Bachelor professional“  bezeichnet  werden. Schließlich  würde damit die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung betont.  

 

Der „Bachelor professional“ ist nicht neu

Bereits 2003 hatte das Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen den Vorschlag gemacht, die Fortbildungsabschlüsse der Fachwirte durch den Begriff „Bachelor professional“ zu ersetzen. Man wollte damit eine bessere Positionierung des Fortbildungsabschlusses im Ausland erreichen. Der Vorschlag verbreitete sich schnell in den sozialen Netzwerken und fand große Zustimmung. Auf der anderen Seite formierten sich Interessengruppen, die den Begriff als irreführend kritisierten. Sie befürchteten, dass die Hochschulabschlüsse dadurch abgewertet werden. So wurde der Vorschlag von den meisten Kultusministern abgelehnt.  

 

Der „Bachelor professional“ wird von Fachwirten schon verwendet

Gemäß der ursprünglichen Intension können Fachwirte seitdem den „Bachelor Professoinal“ bei internationalen Bewerbungen als Übersetzungshilfe nutzen. Doch nur wenige Industrie- und Handelskammern, beispielsweise in Baden Württemberg, bescheinigen zusätzlich zum/zur „Gepr. Fachwirt(in) für Marketing“ den „Bachelor Professional of Marketing“ im IHK-Zeugnis. In Niedersachsen ist das nicht zulässig. 

 

Gleichwertigkeit der Fachwirte mit dem Bachelor ist bereits beschlossen 

Auch heute gibt es noch Befürchtungen, dass der „Bachelor professional“ die Hochschulabschlüsse abwerten. Dabei ist die Gleichwertigkeit von akademischen und beruflichen Qualifikationen schon längst beschlossene Sache. Das spiegelt sich wider im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), der bereits 2013 in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich um eine Systematik mit acht Bildungsstufen. Dem unteren Niveau 1 wurden Qualifikationen der Berufsvorbereitung zugeordnet. Die Niveaus 6, 7 und 8 entsprechen dem Qualikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse. Der Bachelor liegt auf Niveau 6, der Master auf Niveau 7 und die Promotion auf dem höchsten Niveau 8. Die Anforderungen eines Niveaus sind durch Beschreibung der Lernziele definiert. Dabei sind sowohl die erwartete Fachkompetenz wie auch die erwartete personale Kompetenz beschrieben. Auf dieser Grundlage werden nun laufend  Bildungsabschlüsse in den Rahmen eingeordnet. Gepr. Fachwirte für Marketing sind dem Niveau 6 zugeordnet und damit offiziell gleichwertig zu einem Bachelorabschluss. 

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt. So hat sich ein System etabliert, das die Bildungsqualifikationen europaweit transparent und vergleichbar macht und die berufliche Mobilität in Europa fördern soll. 

Obwohl mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen eine neue Faktenlage geschaffen wurde löste der neue Gesetzesvorschlag nun wieder die alte Kontroverse aus. Es bleibt abzuwarten ob der Bundesrat dem „Bachelor professional“ zustimmt. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden. 

Unsere Studenten brauchen offiziell einen internationalen Fortbildungsabschluss, der durch die Bezeichnung erkennen lässt, dass ein qualitativ hochwertiges Bildungsniveau erreicht wurde.